Satzung (Auszug) Der Johannes Gillhoff Gesellschaft e. V.
1. Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Johannes Gillhoff Gesellschaft e.V.
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Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigste Zwecke“ der Abgabenverordnung.
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Der Sitz des Vereins ist Glaisin.
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Der Verein wurde am 10.03.1994 unter der Nr. VR 240 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigslust eingetragen.
2. Vereinszweck
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Pflege und Verbreitung des Schaffens des literarischen Erbes von Johannes Gillhoff.
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Mitarbeit an der Aufbereitung der Regionalgeschichte, insbesondere zur Tradition und zum Brauchtum in der Griesen Gegend.
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Aufarbeitung der Auswanderergeschichte aus der Griesen Gegend.
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Mitarbeit an der Erhaltung denkmalwürdiger Objekte.
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Durchführung und Begleitung von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung.
3. Mitgliedschaft
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Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein, die bereit sind, den Vereinszweck zu fördern. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB entscheidet über die Mitgliedschaft.
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Voraussetzung ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der der Fürsprache zweier Vereinsmitglieder bedarf.
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Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder durch förmlichen Ausschluss bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern erfolgen kann.
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Mitglieder, die sich besondere Verdienste in der Gesellschaft erworben haben, können mit einem 2/3 Beschluss aller Mitglieder als Ehrenmitglieder ernannt werden. Die Ehrenmitgliedschaft kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund zurück genommen werden.
4. Einnahmen des Vereins
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Die Vereinsmittel werden durch Beiträge und Spenden erbracht.
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Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrages.
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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung ist oberstes beschlussfassendes Organ des Vereins.
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Jährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt.
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Der Vorstand besteht aus
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Vorsitzenden
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stellvertretenden Vorsitzenden
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Schatzmeister
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zwei Beisitzer
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Der Vorstand hat jährlich zu den Wahlversammlungen und Mitgliederversammlungen Rechenschaft über seine Tätigkeit und einen Finanzbericht zu geben.
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Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen zwei Rechnungsprüfer. Diese haben die Pflicht, die vom Vorstand erarbeitete Jahresendabrechnung zu prüfen.
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Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
6. Preisverleihung
Die Johannes Gillhoff Gesellschaft e.V. vergibt jährlich den Johannes-Gillhoff-Literaturpreis für besondere Verdienste auf dem Gebiet der niederdeutschen Literatur, Literaturwissenschaft und Publizistik.