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Satzung (Auszug) Der Johannes Gillhoff Gesellschaft e. V.

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Johannes Gillhoff Gesellschaft e.V.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigste Zwecke“ der Abgabenverordnung.

  3. Der Sitz des Vereins ist Glaisin.

  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  5. Der Verein wurde am 10.03.1994 unter der Nr. VR 240 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigslust eingetragen.


2. Vereinszweck

  1. Pflege und Verbreitung des Schaffens des literarischen Erbes von Johannes Gillhoff.

  2. Mitarbeit an der Aufbereitung der Regionalgeschichte, insbesondere zur Tradition und zum Brauchtum in der Griesen Gegend.

  3. Aufarbeitung der Auswanderergeschichte aus der Griesen Gegend.

  4. Mitarbeit an der Erhaltung denkmalwürdiger Objekte.

  5. Durchführung und Begleitung von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung.

 

3. Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein, die bereit sind, den Vereinszweck zu fördern. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB entscheidet über die Mitgliedschaft.

  2. Voraussetzung ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der der Fürsprache zweier Vereinsmitglieder bedarf.

  3. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder durch förmlichen Ausschluss bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern erfolgen kann.

  4. Mitglieder, die sich besondere Verdienste in der Gesellschaft erworben haben, können mit einem 2/3 Beschluss aller Mitglieder als Ehrenmitglieder ernannt werden. Die Ehrenmitgliedschaft kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund zurück genommen werden.

 

4. Einnahmen des Vereins

  1. Die Vereinsmittel werden durch Beiträge und Spenden erbracht.

  2. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrages.

  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

5. Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes beschlussfassendes Organ des Vereins.

  2. Jährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt.

  3. Der Vorstand besteht aus

  4. Vorsitzenden

  5. stellvertretenden Vorsitzenden

  6. Schatzmeister

  7. zwei Beisitzer

  8. Der Vorstand hat jährlich zu den Wahlversammlungen und Mitgliederversammlungen Rechenschaft über seine Tätigkeit und einen Finanzbericht zu geben.

  9. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen zwei Rechnungsprüfer. Diese haben die Pflicht, die vom Vorstand erarbeitete Jahresendabrechnung zu prüfen.

  10. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

 

6. Preisverleihung

Die Johannes Gillhoff Gesellschaft e.V. vergibt jährlich den Johannes-Gillhoff-Literaturpreis für besondere Verdienste auf dem Gebiet der niederdeutschen Literatur, Literaturwissenschaft und Publizistik.